Führerschein­klassen im Überblick


In unserer Fahrschule können Sie Führerscheine für's Auto, Motorrad oder Kleinkrafträder erwerben. Weiter unten finden Sie weitere Informationen über die verschiedenen Führerscheinklassen.

Gerne sind wir für Fragen oder ein kostenloses Beratungsgespräch bei uns in der Fahrschule für Sie da. Hier können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Für's Auto +

Führerschein­klasse B

Wir fahren VW Golf & VW Polo der neuesten Generation

Dieser Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen "AM", "A1", "A2" und "A") mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg
  • maximal 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhängerregelung
    • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg immer erlaubt
    • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, bei einem zulässigen Gesamtgewicht der      Fahrzeugkombination von maximal 3. 500 kg

Bemerkung:

  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: "AM", "L"
  • Wegfall der Bestimmung "zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen" bei der Anhängerregelung

Mindestalter:

18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Führerschein­klasse BE

Wir fahren VW Golf mit Anhänger

Dieser Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Kfz der Klasse "B" mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg aber maximal 3.500 kg

Bemerkung:

  • Vorbesitz der Klasse "B"
  • Keine Theorieprüfung erforderlich, aber eine praktische Prüfung muss sein

Mindestalter:

18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Führerschein­klasse B96

Wir fahren VW Golf mit Anhänger

Dieser Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Kfz der Klasse "B" mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg
  • einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeutgkombination über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg

Bemerkung:

  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Mindestalter:

18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Für's Motorrad +

Führerschein­klasse A1

Wir fahren Yamaha SR 125 und KTM Duke 125

Dieser Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

  • einem Hubraum von maximal 125 ccm
  • einer Leistung von maximal 11 kW
  • einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
    • einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
    • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
    • einer Leistung über 15 kW

Bemerkung:

  • Eingeschlossene Führerscheinklasse: "AM"
  • Die Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Mindestalter:

16 Jahre

Führerschein­klasse A2

Wir fahren BMW F 650 GS, 34 PS und Honda CBF 600 N

Dieser Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Krafträder mit einer Leistung von maximal 35 kW
  • einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg

Bemerkung:

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" ist nur eine praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: "AM", "A1"

Mindestalter:

18 Jahre

Führerschein­klasse A

Wir fahren Honda CBF 600 N, 76 PS

Dieser Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung einer Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
    • einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
    • einer Leistung über 15 kW

Bemerkung:

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: "AM", "A1", "A2"

Mindestalter:

20 Jahre bei einem Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Führerschein­klasse B196

Wir fahren Piaggio 125ccm Automatikroller

Voraussetzungen für das B196 Upgrade:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein)
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
  • Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

 

Für Kleinkrafträder +

Führerschein­klasse AM

Wir fahren Yamaha SA 22 I

Dieser Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • einem Hubraum vom maximal 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
  • Leistung maximal 4 kW bei einem Elektromotor
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
    • einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
    • einer Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
  • Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
    • einem Hubraum von maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
    • einer Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
    • einer Leermasse max. 350 kg

Bemerkung:

  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: Keine
  • Zusammenfassung der "alten" Klassen "M" und "S"

Mindestalter:

16 Jahre

Mofa Führerschein

Wir fahren Jinan Qingqi QM 25 QT-6

Dieser Führerschein gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
  • einem Hubraum vom maximal 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
  • Leistung maximal 4 kW bei einem Elektromotor

Bemerkung:

  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: Keine

Mindestalter:

15 Jahre

Team Marc's Fahrschule
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