Führerschein­klasse B196 bald weltweit gültig?

Das Verkehrsministerium prüft derzeit die Möglichkeit, die Führerscheinklasse B196 von nationalen Beschränkungen zu befreien.

Diese Änderung würde es den Inhabern dieser Führerscheinklasse ermöglichen, im Ausland zu fahren, was bisher nicht erlaubt war.

Die Führerscheinklasse B196 ist eine relativ neue Klasse, die im Jahr 2020 eingeführt wurde und es Personen ab 25 Jahren ermöglicht, Motorräder mit einer Leistung von bis zu 15 kW (20 PS) zu fahren, ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen. Diese Regelung soll dazu beitragen, den Verkehr sicherer zu machen und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Sollte das Verkehrsministerium die nationalen Beschränkungen für die Führerscheinklasse B196 aufheben, würde dies bedeuten, dass Inhaber dieser Führerscheinklasse auch im Ausland fahren dürfen, ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen. Dies könnte für viele Menschen von Vorteil sein, die gerne im Ausland unterwegs sind oder aus beruflichen Gründen regelmäßig im Ausland fahren müssen.

In unserer Fahrschule verfolgen wir diese Entwicklung aufmerksam und werden Sie informieren, sobald es Neuigkeiten gibt. Sollte die Führerscheinklasse B196 von nationalen Beschränkungen befreit werden, werden wir Sie über die Voraussetzungen und Bedingungen informieren, die für das Fahren im Ausland gelten.

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